AfD-Kandidat wird mit 20 Stimmen aus anderen Parteien und
dank der Enthaltung der Grünen zum Verfassungsrichter gewählt
Die Wahl von Bert Matthias Gärtner zum Verfassungsrichter enthält
zwei Ebenen, die getrennt betrachtet werden müssen. Die erste Ebene ist die
Wahl an sich. Das ist ein technischer Vorgang in der Demokratie. Der Mann hat
die erforderliche Stimmenzahl erhalten und ist damit rechtmäßig gewählt. Ja,
genau so funktioniert Demokratie.
Die zweite Ebene ist die Wahrhaftigkeit der 20 Abgeordneten.
Sie sind allesamt Mitglieder von Parteien, die von sich behaupten, dass die
Werte der AfD bezüglich unseres Landes unvereinbar seien mit ihrem Verständnis
und ihren Werten. Da geht es nicht um die Bewertung einer bestimmten
individuellen Situation, das ist eine von den jeweiligen Parteien grundsätzlich
und für alle Mitglieder so festgesetzte Haltung. Menschen, die in diese
Parteien eintreten, verpflichten sich damit zur Einhaltung und Verteidigung
dieser Werte. Dass sich Parteien einen festgesetzten Rahmen geben, innerhalb
dessen ihre Mitglieder handeln ist unverzichtbar, denn nicht nur ihr aktuelles
Wahlprogramm sondern mehr noch, dieser grundsätzliche Werterahmen ist für den
Wähler Argument für den Abgeordneten dieser Partei zu stimmen oder eben nicht.
Mitglieder, die sich nicht an diesen Werterahmen halten, belügen ihre Wähler
nicht in Einzelpunkten (sowas nennt man in der Demokratie auch „faulen Kompromiss“),
sie belügen ihre Wähler, indem sie ganz offensichtlich bereits in der falschen
Partei antreten.
Insofern muss man nun sagen: „Passiert ist passiert und
gewählt ist gewählt.“ Es ist aber eben auch nötig, diesen Wahlvorgang parteiintern
zu klären und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Ein Abgeordneter dessen
grundsätzliche Werte für dieses Land andere sind, als diejenigen, die die
Partei für sich und ihre Mitglieder reklamiert, kann nicht im Namen dieser
Partei für ein öffentliches Amt kandidieren, erst recht nicht, ein solches Amt
(hier Abgeordneter) bekleiden. Eine Partei, die bei ihren Kandidat*innen solch
eine Abweichung von ihren grundsätzlichen Werten akzeptiert, erklärt damit die Werte,
aus denen sie sich selbst definiert für ungültig. Eine solche Partei wäre
generell unglaubwürdig und damit unwählbar.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Enthaltung der Fraktion
der Grünen als kolossaler und unentschuldbarer Fehler anzusehen, denn das war
ein kollektives Versagen bezüglich der Haltung zu den eigenen Werten. Dass eine andere Partei die konsequente Haltung zu den Werten der eigenen Partei für ihre Zwecke missbrauchen könnte, legitimiert niemals ein inkonsequentes Verhalten. Jede und jeder ist für seine/ihre Taten und Entscheidungen vollumfänglich und selbst verantwortlich. Beim Ziel
„Vertreter einer wehrhaften Demokratie“ zu sein, muss bei den Grünen daher parteiintern dringend
nachgearbeitet werden.